Vollmachten • Verfügungen • Testament • Sicherheit
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie selbst, wer Ihre gesetzliche Betreuung übernehmen soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. Die Betreuerin oder der Betreuer muss vom Betreuungsgericht offiziell eingesetzt werden und wird auch durch diese Stelle in seiner Arbeit kontrolliert. Für eine Betreuungsverfügung bestehen keine Formvorschriften.
Sie können für den Betreuungsfall Wünsche äußern, wen Sie zum Beispiel als Betreuerin oder Betreuer vorschlagen, und festlegen, wen Sie ablehnen, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer respektiert werden sollen, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen. Die Betreuerin oder der Betreuer muss jährlich vor dem Gericht Rechenschaft ablegen.
Für die Aufbewahrung der Betreuungsverfügung gibt es keine feste Regelung. Möglichkeiten der Aufbewahrung sind die Hinterlegung:
- bei den eigenen Unterlagen
- bei einer Anwältin oder einem Anwalt (kostenpflichtig)
- bei einer Person des eigenen Vertrauens.
Näheres Informationsmaterial und Muster für eine Betreuungsverfügung bekommen Sie im Seniorenbüro, bei der Stadt Neumünster – Betreuungsbehörde – und beim Betreuungsverein.
Stadt Neumünster – Betreuungsbehörde
- 04321 942-2591
- 04321 942-2439
- Website besuchen
- E-Mail senden
Weitere Durchwahlen: -2587/-2118/-2437
Sprechzeiten:
Di. und Do. 8.30-12.00 Uhr
Do. zusätzlich 14.30-17.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Betreuungsverein Neumünster e. V.
- 04321 8537801
- Website besuchen
- E-Mail senden
Sprechzeiten:
Mo. bis Do. 9.00-13.00 Uhr
Fr. 9.00-12.00 Uhr
Do. zusätzlich 15.00-17.00 Uhr
Vollmachten
Vollmachten sind eine Vorsorgemöglichkeit auf dem privaten Weg. Dabei haben Sie die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht zu erteilen.
In der Vorsorgevollmacht legen Sie jetzt Vollmachten für einen späteren Zeitpunkt fest. Sie ist an die von Ihnen festgelegten Bedingungen gebunden und gilt nur für die Angelegenheiten, die in ihr genannt sind. In die Vollmacht setzen Sie eine von Ihnen ermächtigte Person ein. Die Generalvollmacht stellt eine Vertretung in allen Angelegenheiten dar. Dennoch müssen einige Bereiche ausdrücklich erwähnt werden.
Nähere Informationen und Vorlagen für diese Vollmachten erhalten Sie ebenfalls im Seniorenbüro, bei der Stadt Neumünster – Betreuungsbehörde – und beim Betreuungsverein.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung soll gewährleisten, dass Ihre persönlichen Vorstellungen bezüglich medizinischer und lebensverlängernder Maßnahmen berücksichtigt werden, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu äußern oder durchzusetzen. Durch Unfall oder Krankheit, die zu dauerhafter Bewusstlosigkeit, schwerer Hirnschädigung oder Ausfall lebenswichtiger Funktionen des Körpers führen, kann man schnell in solch eine Lage kommen. Dann ist es besser, vorgesorgt zu haben. Eine Patientenverfügung sollte zusätzlich und getrennt von einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht aufgesetzt werden.
Vorlagen, wie der Text für eine solche Verfügung gestaltet sein könnte, und weitere Informationen, z. B. über die Form, Hinterlegung und Verbindlichkeit einer Patientenverfügung, erhalten Sie bei Ihrem Arzt, allen zugelassenen Notarinnen und Notaren, im Seniorenbüro Neumünster (siehe Seite 5) oder im Internet beim Bundesministerium der Justiz unter: www.bmj.bund.de
Alle drei zuvor beschriebenen Vorsorgeunterlagen können gegen eine Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Gerichte fragen vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung beim zentralen Vorsorgeregister an und klären, ob es eine Vorsorgeurkunde für die jeweilige Person gibt. Nähere Informationen dazu gibt es telefonisch unter der Telefonnummer 0800 3550500 (gebührenfrei) oder im Internet unter der Service-Mail: info(at)vorsorgeregister.de
Testament
Das Gesetz unterscheidet das notarielle Testament und das private Testament. Die einfachste Art, seinen letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändig verfasste Testament: Das bedeutet, es muss von Ihnen selbst mit der Hand – nicht mit dem Computer – geschrieben, mit Ort und Datum versehen sowie mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden. Neben dem privaten Testament gibt es auch das notarielle Testament. Hier wird der letzte Wille mündlich vor einer Notarin oder einem Notar erklärt und von dieser oder diesem in einer Niederschrift festgehalten. Im Gegensatz zum privaten Testament entstehen Ihnen bei einem notariellen Testament Kosten.
Eine ausführliche Beratung zum Thema „Erben und Vererben“ erhalten Sie bei den hiesigen Anwältinnen und Anwälten sowie Notarinnen und Notaren.
Sicherheitstipps
An der Wohnungstür
- Lassen Sie keine fremden Personen in die Wohnung.
- Schauen Sie durch den Türspion oder aus dem Fenster.
- Öffnen Sie die Haustür nur mit vorgelegter Türsperre.
- Kontrollieren Sie den Ausweis.
- Benutzen Sie die Türsprechanlage.
- Unterschreiben Sie keine Verträge ohne ausreichende Bedenkzeit und ohne sie durchgelesen zu haben.
Beim Verlassen der Wohnung
- Schließen Sie Ihre Haustür immer ab.
- Schließen Sie alle Türen und Fenster.
- Informieren Sie bei längerer Abwesenheit Ihre Nachbarn oder Bekannten und lassen Sie den Briefkasten leeren.
- Achten Sie auf Fremde im Treppenhaus und sprechen Sie diese an.
Außerhalb der Wohnung
- Nehmen Sie nur das Nötigste mit (Geld, Wertsachen) und tragen Sie es verschlossen in der Innenkleidung.
- Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche verschlossen unter den Arm geklemmt und nicht zur Straßenseite.
- Heben Sie am Geldautomaten nur innerhalb eines Gebäudes so viel Geld ab, wie Sie in nächster Zeit benötigen.
- Zahlen Sie möglichst bargeldlos.
- Bewahren Sie Kreditkarte, EC-Karte und Geheimnummer immer getrennt voneinander auf.
Sicherheitsberaterinnen und -berater
Die Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Senioren (SfS) geben Tipps zur Kriminal- und Verkehrsunfallprävention bzw. fachkompetente Beratung. Weitere Informationen zu den Sicherheitsberatern erhalten Sie im Seniorenbüro, Großflecken 71, oder bei der Polizeidirektion Neumünster, Alemannenstraße 14-18.
Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Gewinnbenachrichtigungen per Telefon oder Post!
Nähere Informationen und Broschüren zu Sicherheitsfragen erhalten Sie in der Polizeidirektion Neumünster.