Wohnen im Alter

Der Wunsch der meisten Menschen ist, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit wohnen zu bleiben. Sind Unterstützung und Hilfe notwendig, helfen die ab Seite 24 genannten Dienste wie Haushaltshilfen, Hausnotruf, Essen auf Rädern und Pflegedienste. Mit zunehmendem Alter stellen sich viele Menschen jedoch irgendwann die Fragen: „Wie lange kann ich noch zu Hause wohnen bleiben?“, „Wann ist der richtige Zeitpunkt umzuziehen?“ und „Welche Wohnformen gibt es eigentlich für ältere Menschen?“

Wohnraumanpassung

Gesundheitliche Probleme, beispielsweise eine eingeschränkte Beweglichkeit, erfordern ein entsprechendes Wohnumfeld. Sowohl bauliche Veränderungen als auch die Anschaffung und der Einsatz von Hilfsmitteln können notwendig werden.

Die örtlichen Sanitätshäuser und der PflegeStützpunkt geben Tipps zur Umgestaltung des eigenen häuslichen Umfeldes. Einige Handwerksbetriebe haben sich auf eine barrierefreie Umgestaltung von Wohnräumen spezialisiert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Seniorenbüro und im PflegeStützpunkt der Stadt Neumünster.

Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Pflegekassen Zuschüsse bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen gewähren. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag auf Zuschüsse vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen ist.

 

Seniorengerechte Wohnungen

Die Wohnungsbaugesellschaften bieten Wohnungen an, die senioren- oder behindertengerecht ausgestattet sind. Sie verfügen über einen barrierefreien Hauseingang, einen Aufzug, schwellenfreie Zimmerübergänge und ein barrierefreies Duschbad. Wer in eine öffentlich geförderte, seniorengerechte Wohnung einziehen möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein, der einkommensabhängig ist. Ferner müssen die Mieterinnen oder Mieter oder die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner das 60. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Nähere Informationen zum Angebot dieser seniorengerechten Wohnungen erhalten Sie bei den einzelnen Wohnungsbaugesellschaften.

Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der:

  • 04321 942-2600

Altes Rathaus

Sprechzeiten:

Mo., Mi., Fr. 8.00-12.00 Uhr

Di. 7.00-14.00 Uhr

Do. 8.00-12.00 Uhr und 14.30-17.30 Uhr

Eine besondere Form des seniorengerechten Wohnens ist die Hausgemeinschaft der Baugenossenschaft Holstein in der Stegerwaldstraße 2-8. Auch hier hat jede Mieterin oder jeder Mieter eine eigene Wohnung. Es soll aber durch das Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen, die Einrichtung eines Mieterbeirats und durch gemeinsame Veranstaltungen das Miteinander gefördert werden.

Kontakt:

Betreutes Wohnen

Unter „Betreutem Wohnen“ oder „Service-Wohnen“ werden Wohnanlagen zusammengefasst, die mit senioren- und behindertengerechten Wohnungen ausgestattet sind und für die außerdem ein besonderes Serviceangebot bereitgehalten wird.

Bei dieser Wohnform wird eine komplette Wohnung angemietet, für die ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Zusätzlich stellt ein Anbietender, meist eine Senioreneinrichtung oder ein Pflegedienst, ein Servicepaket bereit, für das die Bewohnerin oder der Bewohner eine monatliche Pauschale zahlen muss.

Die Serviceangebote sind bei den einzelnen Anbietenden unterschiedlich. Das Grundservicepaket umfasst in der Regel:

  • Anschluss an ein Tag und Nacht besetztes Notrufsystem
  • Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und Flure
  • Winterdienst
  • Organisation von Freizeitangeboten
  • Beratungen und Gesprächsangebote
  • Vermittlung von Hilfsdiensten.

Mahlzeitendienste, hauswirtschaftliche oder pflegerische Leistungen sind in der Regel nicht in der Servicepauschale enthalten und müssen bei Bedarf zusätzlich organisiert und vergütet werden.

Konkrete Auskünfte über die Angebote des Betreuten Wohnens in Neumünster erhalten Sie bei der:

Sprechzeiten:

Mo., Di., Do., Fr. 9.00-12.00 Uhr

Di., Do. zusätzlich 14.30-17.00 Uhr

Mi. geschlossen

Sprechzeiten:

Di. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.30-17.00 Uhr

Weitere Termine und Hausbesuche nach Absprache.

Träger: Stadt Neumünster und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen

Folgende Einrichtungen bieten zurzeit Betreutes Wohnen in Neumünster an:

Service-Anbieter: Propst-Riewerts-Haus

Erste Durchwahl für die Tagespflege, weite Durchwahl für Fragen zum Betreuten Wohnen.

Service-Anbieter: Landesverein für Innere Mission Schleswig-Holstein

  • 04321 6084-0

Wohnung für Seniorinnen und Senioren mit oder ohne Betreuung/Gemeinschaftsraum

Vermietung durch Wasbeker Straße 98

Service-Anbieter: Convivo we

Mit der zweiten Durchwahl gelangen Sie zur stationären Verhinderungspflege.

  • 04321 9558-47
  • 04321 9558-0

Einrichtung für Betreutes Wohnen

Erste Telefonnummer zum Betreuten Wohnen, zweite Telefonnummer für die Stationäre Verhinderungspflege

Kontakt über das Gemeindebüro der ev.-luth. Versöhnungskirchengemeinde zu Neumünster (Tel. siehe oben)

Wohngemeinschaften für hilfsbedürftige Menschen/Menschen mit Demenz

In einer Wohngemeinschaft werden die Mieterinnen und Mieter rund um die Uhr durch Pflege- bzw. Betreuungskräfte betreut. Diese sorgen für die Gestaltung des Tages, gemeinsame Mahlzeiten sowie kleinere pflegerische Hilfen (z. B. Toilettengang).

Jede Mieterin und jeder Mieter haben ein Zimmer mit Bad, zudem stehen Gemeinschaftsräume zur Verfügung.

Folgende Verträge werden abgeschlossen:

  • Mietvertrag
  • Betreuungsvertrag

Darüber hinaus bei Bedarf:

  • Vertrag über hauswirtschaftliche Leistungen
  • Vertrag über pflegerische Leistungen

Diese Leistungen müssen extra vergütet werden.

Folgende Wohngemeinschaften gibt es in Neumünster:

Pflegeeinrichtungen

In einer Pflegeeinrichtung erhalten Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig sind, neben Unterkunft, Verpflegung und Betreuung auch eine bedarfsgerechte Pflege.

Eine Übersicht über die aktuellen Preise der einzelnen Pflegeeinrichtungen sowie nähere Informationen zu den Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung erhalten Sie im:

Sprechzeiten:

Di. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.30-17.00 Uhr

Weitere Termine und Hausbesuche nach Absprache.

Träger: Stadt Neumünster und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen

Leistungen der Pflegeversicherung bei stationärer Unterbringung

Neben den reinen Pflegekosten fallen bei der Pflege in einem Heim für die Bewohnerinnen und Bewohner Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten an.

Pflegekosten: Dies sind die Kosten für die reinen pflegerischen Versorgungsleistungen. Nur an diesen beteiligt sich die Pflegeversicherung mit einem Festbetrag je nach Pflegegrad. Die Differenz zwischen den Pflegekosten und der Pflegever­sicherungsleistungen bezahlen die Bewohnerinnen und Bewohner.

Unterkunftskosten: Dies sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Sie können je nach Standort, Ausstattung und Leistungsangebot des Heimes stark variieren und müssen von den Bewohnerinnen und Bewohnern in voller Höhe selbst getragen werden.

Investitionskosten: Dies sind die Kosten für Aus-, Um- und Neubauten, für technische Ausstattung, für Investitionsgüter wie Fuhrpark oder Einrichtungs­gegenstände sowie für die Instandhaltungen. Sie können auf die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner umgelegt werden.

Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz: Lebt jemand in einer Seniorenpflegeeinrichtung oder in einer anderen vollstationären Einrichtung, zahlt die Pflegeversicherung bei Vorliegen eines Pflegegrades einen monatlichen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen. Dieser liegt je nach Pflegegrad zwischen 125 € und 2.005 €. Für Unterkunft und Verpflegung sowie für zusätzliche Leistungen muss die oder der Pflegebedürftige selbst aufkommen.

Weitere finanzielle Zuwendungen: Neben den Pflegeversicherungsleistungen kann bei bestimmten finanziellen Voraussetzungen Pflegewohngeld bewilligt werden.

Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Stadt Neumünster:

  • 04321 942-2250
  • 04321 942-2593

Weitere Durchwahl: -2738

Sprechzeiten:

Mo., Mi., Do., Fr. 8.00-12.00 Uhr

Di. zusätzlich 8.00-14.00 Uhr

Do. zusätzlich 14.30-17.30 Uhr

Sollten das monatliche Einkommen sowie das Vermögen trotz Pflegeversicherungsleistungen nicht zur Deckung der Heimkosten ausreichen, erhalten Anspruchsberechtigte auf Antragstellung Sozialhilfeleistungen. Der Fachdienst Soziale Hilfen überprüft, ob sich unterhaltspflichtige Angehörige, auch Kinder, an den Kosten beteiligen können. Kinder werden jedoch nur dann herangezogen, wenn sie tatsächlich finanziell hierzu in der Lage sind.

Über die Finanzierung eines Platzes in einer Pflegeeinrichtung informiert sie der PflegeStützpunkt der Stadt Neumünster.

In Neumünster finden Sie derzeit folgende Pflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren:

A

Erste Durchwahl für die Tagespflege, weite Durchwahl für Fragen zum Betreuten Wohnen.

D

I

P

S

Die meisten Neumünsteraner Seniorenpflegeeinrichtungen haben mittlerweile spezielle Abteilungen bzw. Wohngruppen für demente und für psychisch kranke Menschen sowie Spezialisierungen auf bestimmte Krankheitsbilder (Korsakow, Chorea Huntington, Wachkoma-Patienten).

Genauere Informationen und eine Übersicht über alle Einrichtungen erhalten Sie im PflegeStützpunkt der Stadt Neumünster und im Seniorenbüro.