Wohnen im Alter
Der Wunsch der meisten Menschen ist, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit wohnen zu bleiben. Sind Unterstützung und Hilfe notwendig, helfen die ab Seite 24 genannten Dienste wie Haushaltshilfen, Hausnotruf, Essen auf Rädern und Pflegedienste. Mit zunehmendem Alter stellen sich viele Menschen jedoch irgendwann die Fragen: „Wie lange kann ich noch zu Hause wohnen bleiben?“, „Wann ist der richtige Zeitpunkt umzuziehen?“ und „Welche Wohnformen gibt es eigentlich für ältere Menschen?“
Wohnraumanpassung
Gesundheitliche Probleme, beispielsweise eine eingeschränkte Beweglichkeit, erfordern ein entsprechendes Wohnumfeld. Sowohl bauliche Veränderungen als auch die Anschaffung und der Einsatz von Hilfsmitteln können notwendig werden.
Die örtlichen Sanitätshäuser und der PflegeStützpunkt geben Tipps zur Umgestaltung des eigenen häuslichen Umfeldes. Einige Handwerksbetriebe haben sich auf eine barrierefreie Umgestaltung von Wohnräumen spezialisiert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Seniorenbüro und im PflegeStützpunkt der Stadt Neumünster.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Pflegekassen Zuschüsse bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen gewähren. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag auf Zuschüsse vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen ist.
Seniorengerechte Wohnungen
Die Wohnungsbaugesellschaften bieten Wohnungen an, die senioren- oder behindertengerecht ausgestattet sind. Sie verfügen über einen barrierefreien Hauseingang, einen Aufzug, schwellenfreie Zimmerübergänge und ein barrierefreies Duschbad. Wer in eine öffentlich geförderte, seniorengerechte Wohnung einziehen möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein, der einkommensabhängig ist. Ferner müssen die Mieterinnen oder Mieter oder die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner das 60. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Nähere Informationen zum Angebot dieser seniorengerechten Wohnungen erhalten Sie bei den einzelnen Wohnungsbaugesellschaften.
Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der:
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Stadt Neumünster – Bürgerbüro
Großflecken 63 , 24534 Neumünster -
- 04321 942-2600
Altes Rathaus
Sprechzeiten:
Mo., Mi., Fr. 8.00-12.00 Uhr
Di. 7.00-14.00 Uhr
Do. 8.00-12.00 Uhr und 14.30-17.30 Uhr
Eine besondere Form des seniorengerechten Wohnens ist die Hausgemeinschaft der Baugenossenschaft Holstein in der Stegerwaldstraße 2-8. Auch hier hat jede Mieterin oder jeder Mieter eine eigene Wohnung. Es soll aber durch das Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen, die Einrichtung eines Mieterbeirats und durch gemeinsame Veranstaltungen das Miteinander gefördert werden.
Kontakt:
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BGH – Baugenossenschaft Holstein eG
Hansaring 35 , 24534 Neumünster -
- 04321 6008-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
Betreutes Wohnen
Unter „Betreutem Wohnen“ oder „Service-Wohnen“ werden Wohnanlagen zusammengefasst, die mit senioren- und behindertengerechten Wohnungen ausgestattet sind und für die außerdem ein besonderes Serviceangebot bereitgehalten wird.
Bei dieser Wohnform wird eine komplette Wohnung angemietet, für die ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Zusätzlich stellt ein Anbietender, meist eine Senioreneinrichtung oder ein Pflegedienst, ein Servicepaket bereit, für das die Bewohnerin oder der Bewohner eine monatliche Pauschale zahlen muss.
Die Serviceangebote sind bei den einzelnen Anbietenden unterschiedlich. Das Grundservicepaket umfasst in der Regel:
- Anschluss an ein Tag und Nacht besetztes Notrufsystem
- Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und Flure
- Winterdienst
- Organisation von Freizeitangeboten
- Beratungen und Gesprächsangebote
- Vermittlung von Hilfsdiensten.
Mahlzeitendienste, hauswirtschaftliche oder pflegerische Leistungen sind in der Regel nicht in der Servicepauschale enthalten und müssen bei Bedarf zusätzlich organisiert und vergütet werden.
Konkrete Auskünfte über die Angebote des Betreuten Wohnens in Neumünster erhalten Sie bei der:
Stadt Neumünster – Seniorenbüro
- 04321 942-2552
- Website besuchen
- E-Mail senden
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do., Fr. 9.00-12.00 Uhr
Di., Do. zusätzlich 14.30-17.00 Uhr
Mi. geschlossen
Stadt Neumünster – PflegeStützpunkt
- 04321 942-2745
- 04321 942-2779
- Website besuchen
- E-Mail senden
Sprechzeiten:
Di. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.30-17.00 Uhr
Weitere Termine und Hausbesuche nach Absprache.
Träger: Stadt Neumünster und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
Folgende Einrichtungen bieten zurzeit Betreutes Wohnen in Neumünster an:
Altengerechte Wohnungen des Landesvereins für Innere Mission Schleswig-Holstein
- 04321 9218-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
Service-Anbieter: Propst-Riewerts-Haus
AWO Haus an der Stör
- 04321 983-0
- Website besuchen
AWO Servicehaus „Am Wasserturm”
- 04321 5559-3003
- 04321 5559-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
Erste Durchwahl für die Tagespflege, weite Durchwahl für Fragen zum Betreuten Wohnen.
AWO-WOHNpflege und Service GmbH
- 04321 260-701
- Website besuchen
- E-Mail senden
Betreutes Wohnen am Ansgarstift und im Vicelinstift
- 04321 914-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
Service-Anbieter: Landesverein für Innere Mission Schleswig-Holstein
Brücke Schleswig-Holstein gGmbH – Betreutes Wohnen
- 04321 707659-52
- Website besuchen
- E-Mail senden
Graf Recke Wohnen & Pflege
- Pflege- und Therapiezentrum Haus Reckeblick
- 04321 205-900
- Website besuchen
- E-Mail senden
Haus am Steinkamp
- 04321 6084-0
Wohnung für Seniorinnen und Senioren mit oder ohne Betreuung/Gemeinschaftsraum
Vermietung durch Wasbeker Straße 98
Haus Faldera
- 04321 64245
Parkresidenz Neumünster
- 04321 1833-30
- Website besuchen
- E-Mail senden
Service-Anbieter: Convivo we
Senioren- und Therapiezentrum Haus Schleusberg GmbH
- 04321/49050
- 04321/41216
- Website besuchen
- E-Mail senden
Weitere Mailadresse: info(at)haus-schleusenberg.de
Wohnen am Stahlwerk
- 04321 25433-0
- 04321 25433150
- Website besuchen
- E-Mail senden
Mit der zweiten Durchwahl gelangen Sie zur stationären Verhinderungspflege.
Wohnpark am See
- 04321 9558-47
- 04321 9558-0
Einrichtung für Betreutes Wohnen
Erste Telefonnummer zum Betreuten Wohnen, zweite Telefonnummer für die Stationäre Verhinderungspflege
Wohnpark Gartenstadt
- 04321 53527
- Website besuchen
- E-Mail senden
Kontakt über das Gemeindebüro der ev.-luth. Versöhnungskirchengemeinde zu Neumünster (Tel. siehe oben)
Wohnpark Tannhof
- 04321 9558-0
Wohngemeinschaften für hilfsbedürftige Menschen/Menschen mit Demenz
In einer Wohngemeinschaft werden die Mieterinnen und Mieter rund um die Uhr durch Pflege- bzw. Betreuungskräfte betreut. Diese sorgen für die Gestaltung des Tages, gemeinsame Mahlzeiten sowie kleinere pflegerische Hilfen (z. B. Toilettengang).
Jede Mieterin und jeder Mieter haben ein Zimmer mit Bad, zudem stehen Gemeinschaftsräume zur Verfügung.
Folgende Verträge werden abgeschlossen:
- Mietvertrag
- Betreuungsvertrag
Darüber hinaus bei Bedarf:
- Vertrag über hauswirtschaftliche Leistungen
- Vertrag über pflegerische Leistungen
Diese Leistungen müssen extra vergütet werden.
Folgende Wohngemeinschaften gibt es in Neumünster:
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Ambulant betreute Wohngemeinschaft Neumünster
Mühlenstraße 17 , 24539 Neumünster -
- 04321 2505-2200
- Website besuchen
- E-Mail senden
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Ambulante Wohngemeinschaft Stahlwerk
Sedanstraße 27 , 24534 Neumünster -
- 04321 254330
- Website besuchen
- E-Mail senden
Pflegeeinrichtungen
In einer Pflegeeinrichtung erhalten Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig sind, neben Unterkunft, Verpflegung und Betreuung auch eine bedarfsgerechte Pflege.
Eine Übersicht über die aktuellen Preise der einzelnen Pflegeeinrichtungen sowie nähere Informationen zu den Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung erhalten Sie im:
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Stadt Neumünster – PflegeStützpunkt
Großflecken 71 , 24534 Neumünster -
- 04321 942-2745
- 04321 942-2779
- Website besuchen
- E-Mail senden
Sprechzeiten:
Di. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.30-17.00 Uhr
Weitere Termine und Hausbesuche nach Absprache.
Träger: Stadt Neumünster und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
Leistungen der Pflegeversicherung bei stationärer Unterbringung
Neben den reinen Pflegekosten fallen bei der Pflege in einem Heim für die Bewohnerinnen und Bewohner Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten an.
Pflegekosten: Dies sind die Kosten für die reinen pflegerischen Versorgungsleistungen. Nur an diesen beteiligt sich die Pflegeversicherung mit einem Festbetrag je nach Pflegegrad. Die Differenz zwischen den Pflegekosten und der Pflegeversicherungsleistungen bezahlen die Bewohnerinnen und Bewohner.
Unterkunftskosten: Dies sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Sie können je nach Standort, Ausstattung und Leistungsangebot des Heimes stark variieren und müssen von den Bewohnerinnen und Bewohnern in voller Höhe selbst getragen werden.
Investitionskosten: Dies sind die Kosten für Aus-, Um- und Neubauten, für technische Ausstattung, für Investitionsgüter wie Fuhrpark oder Einrichtungsgegenstände sowie für die Instandhaltungen. Sie können auf die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner umgelegt werden.
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz: Lebt jemand in einer Seniorenpflegeeinrichtung oder in einer anderen vollstationären Einrichtung, zahlt die Pflegeversicherung bei Vorliegen eines Pflegegrades einen monatlichen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen. Dieser liegt je nach Pflegegrad zwischen 125 € und 2.005 €. Für Unterkunft und Verpflegung sowie für zusätzliche Leistungen muss die oder der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Weitere finanzielle Zuwendungen: Neben den Pflegeversicherungsleistungen kann bei bestimmten finanziellen Voraussetzungen Pflegewohngeld bewilligt werden.
Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Stadt Neumünster:
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Stadt Neumünster – Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59 , 24534 Neumünster -
- 04321 942-2250
- 04321 942-2593
Weitere Durchwahl: -2738
Sprechzeiten:
Mo., Mi., Do., Fr. 8.00-12.00 Uhr
Di. zusätzlich 8.00-14.00 Uhr
Do. zusätzlich 14.30-17.30 Uhr
Sollten das monatliche Einkommen sowie das Vermögen trotz Pflegeversicherungsleistungen nicht zur Deckung der Heimkosten ausreichen, erhalten Anspruchsberechtigte auf Antragstellung Sozialhilfeleistungen. Der Fachdienst Soziale Hilfen überprüft, ob sich unterhaltspflichtige Angehörige, auch Kinder, an den Kosten beteiligen können. Kinder werden jedoch nur dann herangezogen, wenn sie tatsächlich finanziell hierzu in der Lage sind.
Über die Finanzierung eines Platzes in einer Pflegeeinrichtung informiert sie der PflegeStützpunkt der Stadt Neumünster.
In Neumünster finden Sie derzeit folgende Pflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren:
A
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Altenpflegeheim „Ansgarstift”
Moltkestraße 4-6 , 24534 Neumünster -
- 04321 914-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
-
Altenpflegeheim „Propst-Riewerts-Haus”
Plöner Straße 12 , 24534 Neumünster -
- 04321 9218-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
-
AWO Servicehaus „Am Wasserturm”
Schillerstraße 3 , 24536 Neumünster -
- 04321 5559-3003
- 04321 5559-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
Erste Durchwahl für die Tagespflege, weite Durchwahl für Fragen zum Betreuten Wohnen.
D
-
DRK Pflegeheim „Hahnknüll”
Hahnknüll 58 , 24537 Neumünster -
- 04321 905-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
I
-
Insanto Seniorenresidenz Klosterbad
Klosterstraße 30 , 24534 Neumünster -
- 04321 783510
- Website besuchen
- E-Mail senden
P
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Pflege- und Therapiezentrum Haus Reckeblick gGmbH
Pestalozziweg 22 , 24536 Neumünster -
- 04321 205-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
S
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Senioren- u. Pflegeeinrichtung Haus Hog'n Dor Homfeldt OHG
Hog'n Dor 1 , 24784 Westerrönfeld -
- 04321 20046185
- Website besuchen
- E-Mail senden
-
Senioren- und Pflegeheim Sachsenring GmbH
Sachsenring 60 , 24534 Neumünster -
- 04321 39040-14
- Website besuchen
- E-Mail senden
-
Senioren- und Therapiezentrum Haus Schleusberg GmbH
Schützenstraße 2-8 , 24534 Neumünster -
- 04321/49050
- 04321/41216
- Website besuchen
- E-Mail senden
Weitere Mailadresse: info(at)haus-schleusenberg.de
-
Seniorenhaus am Jungfernstieg
Boostedter Straße 13-15 , 24534 Neumünster -
- 04321 9478-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
-
Seniorenpflegeheim „Haus an der Stör”
Störwiesen 44 , 24539 Neumünster -
- 04321 983-0
- Website besuchen
-
Stadtdomizil Mea Vita Neumünster GmbH
Werderstraße 2-6 , 24534 Neumünster -
- 04321 25235-0
- Website besuchen
- E-Mail senden
Die meisten Neumünsteraner Seniorenpflegeeinrichtungen haben mittlerweile spezielle Abteilungen bzw. Wohngruppen für demente und für psychisch kranke Menschen sowie Spezialisierungen auf bestimmte Krankheitsbilder (Korsakow, Chorea Huntington, Wachkoma-Patienten).
Genauere Informationen und eine Übersicht über alle Einrichtungen erhalten Sie im PflegeStützpunkt der Stadt Neumünster und im Seniorenbüro.