Betreuung, Versorgung und Pflege

Mit zunehmendem Alter ist es möglich, dass sich Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen einstellen (z. B. Schwierigkeiten beim Einkaufen). Dies kann zu umfangreichem Pflege­bedarf führen. Es gibt vielfältige Angebote für Seniorinnen und Senioren, Hilfen zu Hause zu erhalten. Manche Leistungen sind ehrenamtlich, andere kostenpflichtig. Für die kostenpflichtigen Leistungen gibt es im Bedarfsfall Zuschüsse oder Erstattungen. Auskünfte dazu und über die Kosten der einzelnen Angebote erteilen der PflegeStützpunkt sowie die jeweiligen Anbietenden.

Besuchsdienste

Besuchsdienste sind ehrenamtliche Gruppen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, einsame ältere Menschen zu besuchen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen in der Regel einmal wöchentlich ins Haus oder in die Senioreneinrichtung, um mit ihnen zu klönen, zu spielen, vorzulesen oder auch gemeinsam spazieren zu gehen.

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen gibt es mehrere Institutionen, die über behindertengerechte Fahrzeuge verfügen, insbesondere auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Die Dienste befördern sie gegen einen Kostenbeitrag im Stadtgebiet und auf Fernstrecken. Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Dienste Krankentransporte durchführen und die betroffene Person treppauf oder treppab tragen. In jedem Fall wird das von der Feuerwehr gewährleistet.

Nachfolgende Stellen können Ihnen außerdem Auskunft über eventuelle Kostenübernahmen oder Erstattungen geben:

Auskunft über eventuelle Kostenübernahmen oder Erstattungen im Bereich Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Hausnotruf

Wenn Sie befürchten, dass Sie im Notfall Ihr Telefon nicht mehr erreichen, können Sie in Ihrer Wohnung ein Notrufsystem installieren lassen. Ein kleiner am Körper getragener Funksender ermöglicht jederzeit das Auslösen eines Notrufes. Die Hausnotruf-Anbietenden halten teilweise besondere Extra-Leistungen vor. Da die Preise unterschiedlich sind, ist ein Preisvergleich sinnvoll. Im günstigsten Fall zahlen Sie eine einmalige Anschlussgebühr von etwa 20 € sowie eine Monatsgebühr von etwa 23 €. Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann ein Antrag auf Übernahme eines Teils der Kosten bei der Pflegekasse gestellt werden.

Mahlzeitendienste

Mahlzeitendienste versorgen vor allem kranke und ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, denen Einkaufen und Kochen schwerfallen. Die Kundinnen und Kunden entscheiden, ob sie täglich beliefert werden möchten oder nur gelegentlich. Vorteil: Im häuslichen Bereich wird seniorengerechtes Essen geboten. Auch Schonkost oder Diät sind möglich. Bei geringem Einkommen kann ein Zuschuss beim Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster beantragt werden.

Kostenlose Servicenummer

Haushaltshilfen

Haushalts- und Betreuungsdienste bieten Hilfen rund um den Haushalt an wie Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen und Wäschepflege. Aber auch Begleitung beim Spazierengehen, beim Arztbesuch oder bei Behördengängen sowie z. T. pflegerische Alltagshilfen werden angeboten. Diese Leistungen sind kostenpflichtig und werden im Allgemeinen nicht erstattet. Eine Erstattung ist möglich, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Dienst ein anerkanntes Entlastungsangebot ist (mit * gekennzeichnet).

B

  • Frau Sönmez
  • 0176 64383967

C

D

  • Frau Schulz
  • 04321 8514497

G

  • Frau Neumann
  • 04321 5561500
  • 0172 4137488

M

N

O

S

Hauswirtschaftliche Leistungen werden z. T. auch von den Pflegediensten erbracht. Nähere Informationen dazu oder auch zur Anmeldung privater Haushaltshilfen erhalten Sie beim PflegeStützpunkt.

Betreuungsangebote für demenziell Erkrankte

Zur Betreuung demenziell erkrankter Menschen und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen gibt es in Neumünster zwei Betreuungsgruppen, die an zwei bis drei Nachmittagen im Monat stattfinden. Darüber hinaus bieten der PflegeStützpunkt und die Pflegedienste auch häusliche Betreuung und Beaufsichtigung von demenzkranken Menschen an – zu sehr unterschiedlichen Preisen (zwischen 8 und 41 € pro Stunde). Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können die Kosten bei entsprechender Bewilligung von ihrer Pflegekasse – bis zu einem Maximal-Betrag von 1.500 € pro Jahr – erstattet bekommen.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder beim PflegeStützpunkt.

Weitere Angebote für demenziell Erkrankte und deren Angehörige:

Ambulante Pflegedienste

Pflegedienste helfen Ihnen bei folgenden Verrichtungen:

  • häusliche Krankenpflege
  • Hauspflege
  • Urlaubs- und Ersatzpflege (bei Verhinderung der Pflegeperson)
  • Pflegeberatungsgespräche

Die häusliche Krankenpflege umfasst die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten nach ärztlicher Anordnung (Behandlungspflege, z. B. Injektionen und Verbände) und in Ausnahmefällen für einen kurzen Zeitraum die Pflege von Schwerkranken. Diese Leistungen werden in der Regel nach vorheriger Abstimmung von der Krankenkasse getragen.

In der Hauspflege werden neben einer Grundpflege (Körperpflege und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme) auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten in kleinem Umfang (Reinigungsarbeiten, Vorbereiten der Mahlzeiten usw.) wahrgenommen. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse einen Teil der entstehenden Kosten. Bei geringem Einkommen und Vermögen übernimmt die Restkosten eventuell der Fachdienst Soziale Hilfen der Stadt Neumünster.

 

 

An folgende ambulante Pflegeanbietende können Sie sich wenden:

A

C

D

P

Osteuropäische Pflege- und Haushaltshilfen

Zur Sicherstellung der Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen in seiner Wohnung bzw. seinem Haus reichen ein oder mehrere punktuelle Einsätze pro Tag von ambulanten Diensten mitunter nicht aus. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn die betroffene Person erheblich sturzgefährdet ist, den Toilettengang nicht mehr bewältigen kann oder an einer Demenz mit hohem Betreuungsbedarf leidet.

Weil die Organisation einer 24-Stunden-Betreuung mit Diensten vor Ort entweder gar nicht möglich oder sehr kostspielig ist, wächst das Interesse an osteuropäischen Haushalts- und Pflegehilfen. Diese können über Vermittlungsdienste organisiert werden. Die Höhe der monatlichen Kosten hängt von den Anforderungen in dem Haushalt sowie den Deutschkenntnissen und der Qualifikation der Betreuungskraft ab.

Generell gilt: Die Kräfte sollen nur pflegerische Alltagshilfen erbringen, keine Fachpflege. Auch für osteuropäische Haushaltshilfen sind natürlich arbeitsschutzrechtliche Aspekte zu beachten. So darf die Arbeitszeit acht Stunden am Tag bzw. 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die vermittelten Kräfte wechseln in der Regel nach sechs bis acht Wochen. Dann fallen erneut Reisekosten an. Die Pflegekasse zahlt nur die Geldleistung.

 

Zwei Vermittlungsdienste haben in Neumünster Ansprechpersonen:

 

Gesprächskreise für pflegende Angehörige

Gesprächskreise für pflegende Angehörige finden in der Regel 14-tägig statt.

Gesprächskreise für pflegende Angehörige

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Grundbegriffe häuslicher Kranken- und Altenpflege können Angehörige und andere Interessierte bei einem Pflegekurs erlernen. Bei einer Einstufung im Rahmen der Pflegeversicherung werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Eine individuelle Schulung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Pflegedienstes kann auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.

Tagespflege

In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut und gepflegt. Gleichzeitig werden die ihnen verbliebenen Fähigkeiten durch gezielte Maßnahmen aktiviert. Nachmittags werden die Pflegebedürftigen nach Hause zurückgebracht. Die Kosten für die Tagespflege können über die Pflegeversicherung abgerechnet werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Diese Leistungen können zusätzlich zu den Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.

Eine Übersicht über die Kosten sowie Informationen zur Finanzierung erhalten Sie beim PflegeStützpunkt und bei Ihrer Pflegekasse.

Erste Durchwahl für die Tagespflege, weite Durchwahl für Fragen zum Betreuten Wohnen.

Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege (in Krisensituationen, wenn häusliche Versorgung vorübergehend nicht möglich ist) und der Verhinderungspflege (bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen) handelt es sich um zeitlich befristete stationäre Ganztagsbetreuungen pflegebedürftiger Menschen, die ansonsten zu Hause gepflegt werden. Sie sollen helfen, einen Krankenhaus­aufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen sowie eine entsprechende Nachsorge nach schwerer Krankheit sicherzustellen.

Dauerhaft Pflegebedürftige können auch hier Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch neh­men. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden jeweils mit bis zu 1.612 € im Kalenderjahr bezuschusst und können nach Bedarf miteinander kombiniert werden. Die Versicherten müssen jedoch auch einen Eigenanteil leisten.

Alle Seniorenpflegeeinrichtungen in Neumünster bieten Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplätze an, soweit die aktuelle Belegung das zulässt.

Stationäre Verhinderungspflege kann zudem in folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:

  • 04321 2698461

Mit der zweiten Durchwahl gelangen Sie zur stationären Verhinderungspflege.

  • 04321 9558-47
  • 04321 9558-0

Einrichtung für Betreutes Wohnen

Erste Telefonnummer zum Betreuten Wohnen, zweite Telefonnummer für die Stationäre Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann auch zu Hause beansprucht werden durch einen Pflegedienst oder privat beschaffte Ersatzpflegepersonen. Informationen dazu geben Ihnen die Pflegedienste oder der PflegeStützpunkt.

Hospiz/Sterbebegleitung

Die Hospiz-Initiative kümmert sich um Schwerstkranke und Sterbende. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen zu Hause ein Lebensende in Würde zu ermöglichen. Die ehrenamtlich tätigen, geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten den Betroffenen und ihren Angehörigen einfühlsame Hilfe und Begleitung (jedoch keine Unterstützung bei hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tätigkeiten). Trauerbegleitung (Einzel- und Gruppenangebote) auf Nachfrage.

Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV)

Die SAPV ist eine ergänzende Krankenkassenleistung und dient der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit unheilbaren fortgeschrittenen Erkrankungen mit begrenzter Lebensdauer. Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen. Ziel der SAPV ist die Vermeidung ungeplanter und unnötiger Krankenhausaufnahmen sowie die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerkranker Menschen.

Zu den Aufgaben zählen die Koordination von Leistungen, Beratung und 24-Stunden-Rufbereitschaft. Die Versorgung wird durchgeführt vom:

Trauerbegleitung

Hilfe bei der Trauerarbeit und Trauerbegleitung bieten drei Gruppen in Neumünster an:

  • 04321 405-1956

Begleitung in der Trauer

Um Anmeldung wird gebeten.

Memoria bietet Trauerbegleitung in Einzelgesprächen für Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche an und hält Selbsthilfegruppen für Trauernde bereit.

Fortbildungen können angeboten werden.

Anmeldung und Vorgespräche: Tel. siehe oben