Renten-, Steuer- und Versicherungsfragen

Allgemeine Rentenfragen

Die Altersrente sowie alle anderen Renten werden nur auf Antrag gezahlt. Wenn Sie Antragsformulare benötigen, wenden Sie sich bitte an die unter a) und b) aufgeführten Institutionen. Für alle weiteren Fragen, z. B. Antragsdauer, erforderliche Unterlagen oder Unstimmigkeiten, stehen Ihnen die aufgeführten Stellen zur Verfügung:

Die zweite Telefonnummer ist die kostenlose Servicenummer des Service-Telefons der Deutschen Rentenversicherung.

 

 

Sprechzeiten:

Di. und Fr. 9.00-12.00 Uhr

Do. 15.30-18.00 Uhr

Rentenbesteuerung

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen auch Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre ihr Einkommen versteuern.

Informationen zur Rentenbesteuerung geben die Finanzämter, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie die Lohnsteuerhilfevereine. Ihre Kontaktdaten finden Sie in den Gelben Seiten oder unter

www.aktuell-verein.de

Krankenversicherung

Als Rentnerin oder Rentner ist man nicht „automatisch“ krankenversichert. Wer während seiner Berufstätigkeit einer gesetzlichen Krankenkasse angehörte, kann auf Antrag oder nach Rücksprache weiterhin dort verbleiben. Bisher freiwillig Versicherte sind als Rentnerinnen und Rentner unter Umständen auch weiter freiwillig versichert und erhalten eventuell von der Rentenkasse einen Zuschuss.

Bei allen Krankenkassen werden Sie in Kranken- und Pflegeversicherungsfragen beraten. Darüber hinaus gibt es teilweise auch Rentenberatungen. Zum weiteren Angebot zählen in der Regel Gesundheitskurse mit Themen zur richtigen Ernährung, Bewegung usw. Auskünfte über Leistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege erhalten Sie auch bei den Pflegeanbietenden.

Allgemeine Informationen erteilen:

Kostenlose Servicenummer

Sprechzeiten:

Mo. bis Mi. 8.30-17.00 Uhr

Do. 8.30-18.00 Uhr, Fr. 8.30-16.00 Uhr

Sprechzeiten:

Mo. bis Do. 9.00-18.30 Uhr

Fr. 9.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Sprechzeiten:

Mo. bis Mi. 8.00-16.00 Uhr

Do. 8.00-17.00 Uhr

Fr. 8.00-13.00 Uhr

Pflegeversicherung

Ab einem bestimmten Grad der Pflegebedürftigkeit und bei Personen mit einem erheblichen Betreuungsbedarf, z. B. bei Demenzkranken oder psychisch Erkrankten, zahlt die Pflegeversicherung. Für die nach dem Pflegegrad gestaffelten Pflegegelder und Pflegesachleistungen sind die Krankenkassen zuständig. Außerdem gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, Tages- und Kurzzeitpflege sowie Pflege bei Ausfall der Pflegeperson. Zur sozialen Absicherung der Pflegeperson können ebenfalls Zuschüsse beantragt werden.

Einzelheiten über die Themen erfahren Sie

  • bei allen Krankenkassen
  • beim PflegeStützpunkt
  • bei den Anbietenden von Pflegeleistungen

Weitere Informationen finden Sie auch in folgenden Kapiteln:

  • Ambulante Pflegedienste
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege

Kriegsopferfürsorge

Reicht die Versorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene nicht aus, können einkommens- und vermögensabhängige Leistungen der Kriegsopferfürsorge gewährt werden. Durch diese Maßnahmen sollen die Folgen im Kriege erlittener Schäden gemindert oder, wenn möglich, überwunden werden. Zuständig sind:

Erste Telefonnummer für Buchstaben A-K, zweite für Buchstaben L-Z

Sprechzeiten:

Di. und Do. 8.30-12.00 Uhr

Do. zusätzlich 14.30-17.30 Uhr

Beratung und Ausfüllhilfe zum Antrag auf Schwerbehinderung

Sprechzeiten:

Mo., Di., Do. und Fr. 9.00-12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Sprechzeiten:

Di. und Fr. 9.00-12.00 Uhr

Do. 15.30-18.00 Uhr (nur für Mitglieder)