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© Fotogruppe „Kreativ“
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© Stadt Neumünster
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie selbst, wer Ihre gesetzliche Betreuung übernehmen soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Der Betreuer muss vom Betreuungsgericht offiziell eingesetzt werden und wird auch durch diese Stelle in seiner Arbeit kontrolliert. Für eine Betreuungsverfügung bestehen keine Formvorschriften.
Sie können für den Betreuungsfall Wünsche äußern, wen Sie zum Beispiel als Betreuer vorschlagen, und festlegen, wen Sie ablehnen, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrem Betreuer respektiert werden sollen, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen. Der Betreuer muss jährlich vor dem Gericht Rechenschaft ablegen.
Für die Aufbewahrung der Betreuungsverfügung gibt es keine feste Regelung. Möglichkeiten der Aufbewahrung sind die Hinterlegung:
Näheres Informationsmaterial und Muster für eine Betreuungsverfügung bekommen Sie im Seniorenbüro, bei der Stadt Neumünster – Betreuungsbehörde – und beim Betreuungsverein.
Adressen siehe Adressenverzeichnis.
Vollmachten sind eine Vorsorgemöglichkeit auf dem privaten Weg. Dabei haben Sie die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht zu erteilen.
In der Vorsorgevollmacht legen Sie jetzt Vollmachten für einen späteren Zeitpunkt fest. Sie ist an die von Ihnen festgelegten Bedingungen gebunden und gilt nur für die Angelegenheiten, die in ihr genannt sind. In die Vollmacht setzen Sie eine von Ihnen ermächtigte Person ein.
Die Generalvollmacht stellt eine Vertretung in allen Angelegenheiten dar. Dennoch müssen einige Bereiche ausdrücklich erwähnt werden. Sie tritt sofort in Kraft.
Nähere Informationen und Vorlagen für diese Vollmachten erhalten Sie ebenfalls im Seniorenbüro, bei der Stadt Neumünster – Betreuungsbehörde – und beim Betreuungsverein.
Die Patientenverfügung soll gewährleisten, dass Ihre persönlichen Vorstellungen bezüglich medizinischer und lebensverlängernder Maßnahmen berücksichtigt werden, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu äußern oder durchzusetzen. Durch Unfall oder Krankheit, die zu dauerhafter Bewusstlosigkeit, schwerer Hirnschädigung oder Ausfall lebenswichtiger Funktionen des Körpers führen, kann man schnell in solch eine Lage kommen. Dann ist es besser, vorgesorgt zu haben. Eine Patientenverfügung sollte zusätzlich und getrennt von einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht aufgesetzt werden.
Vorlagen, wie der Text für eine solche Verfügung gestaltet sein könnte, und weitere Informationen, z. B. über die Form, Hinterlegung und Verbindlichkeit einer Patientenverfügung, erhalten Sie bei Ihrem Arzt, allen zugelassenen Notaren, im Seniorenbüro Neumünster (siehe Seite 5) oder im Internet beim Bundesministerium der Justiz unter www.bmj.bund.de
Alle drei zuvor beschriebenen Vorsorgeurkunden können gegen eine Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Gerichte können vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung beim Zentralen Vorsorgeregister anfragen und klären, ob es eine Vorsorgeurkunde für die jeweilige Person gibt. Nähere Informationen dazu gibt es telefonisch unter der Telefonnummer 0 800/3 55 05 00 (gebührenfrei) oder im Internet unter der Service-Mail: info(at)vorsorgeregister.de
Das Gesetz unterscheidet das notarielle Testament und das private Testament. Die einfachste Art, seinen letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändig verfasste Testament: Das bedeutet, es muss von Ihnen selbst mit der Hand – nicht mit dem Computer – geschrieben, mit Ort und Datum versehen sowie mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden. Neben dem privaten Testament gibt es auch das notarielle Testament. Hier wird der letzte Wille mündlich vor einem Notar erklärt und von diesem in einer Niederschrift festgehalten. Im Gegensatz zum privaten Testament entstehen Ihnen bei einem notariellen Testament Kosten. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für einen Notar aufzubringen, können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe für Geringverdiener stellen.
Eine ausführliche Beratung zum Thema „Erben und Vererben“ erhalten Sie gegen Bezahlung bei den hiesigen Anwälten und Notaren.
Die Sicherheitsberater für Senioren (SfS) geben Tipps zur Kriminal- und Verkehrsunfallprävention
bzw. fachkompetente Beratung. Weitere Informationen zu den Sicherheitsberatern erhalten Sie im Seniorenbüro, Großflecken 71, oder bei der Polizeidirektion Neumünster, Alemannenstraße 14-18.