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© Fotogruppe „Kreativ“
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© Fotogruppe „Kreativ“
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© Stadt Neumünster
Der Wunsch der meisten Senioren ist, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit wohnen zu bleiben. Hierbei helfen die Dienste wie Haushaltshilfen, Hausnotruf, Essen auf Rädern und Pflegedienste. Mit zunehmendem Alter stellen sich viele Menschen jedoch irgendwann die Fragen: „Wie lange kann ich noch zu Hause wohnen bleiben?“, „Wann ist der richtige Zeitpunkt umzuziehen?“ und: „Welche Wohnformen gibt es eigentlich für ältere Menschen?“
Gesundheitliche Probleme, wie beispielsweise eine eingeschränkte Beweglichkeit, erfordern ein entsprechendes Wohnumfeld. Dies betrifft sowohl bauliche Veränderungen als auch Veränderungen bei der Einrichtung und dem Einsatz von Hilfsmitteln.
Die hiesigen Sanitätshäuser und der Pflegestützpunkt geben Tipps zur Umgestaltung des häuslichen Umfelds. Einige Handwerksbetriebe haben sich auf eine barrierefreie Umgestaltung von Wohnräumen spezialisiert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Seniorenbüro und im Pflegestützpunkt der Stadt Neumünster.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Pflegekassen Zuschüsse bis zu 4.000 € für Umbaumaßnahmen gewähren. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag auf Zuschüsse vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen ist!
Die Wohnungsbaugesellschaften bieten 1- und 2-Zimmerwohnungen an, die senioren- oder behindertengerecht mit einem barrierefreien Hauseingang, einem Aufzug, schwellenfreien Zimmerübergängen und einem barrierefreien Duschbad ausgestattet sind. Wenn Sie in eine öffentlich geförderte seniorengerechte Wohnung einziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, der einkommensabhängig ist. Ferner müssen Sie oder Ihr Ehegatte das 60. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Nähere Informationen zum Angebot dieser seniorengerechten Wohnungen erhalten Sie bei den einzelnen Wohnungsbaugesellschaften.
Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der:
Sprechzeiten:
Mo., Mi., Fr. 8.00-12.00 Uhr, Di. 7.00-14.00 Uhr,
Do. 8.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Eine Sonderform des seniorengerechten Wohnens ist die Hausgemeinschaft der Baugenossenschaft Holstein in der Stegerwaldstraße 2-8. Auch hier hat jeder Mieter seine eigene Wohnung. Es soll aber durch das Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen, die Einrichtung eines Mieterbeirats und durch gemeinsame Veranstaltungen das Miteinander gefördert werden.
Unter „Betreutem Wohnen“ oder „Service-Wohnen“ versteht man Wohnanlagen mit senioren- und behindertengerechten Wohnungen, für die außerdem ein besonderes Serviceangebot bereitgehalten wird.
Bei dieser Wohnform hat jeder Bewohner eine eigene Wohnung, für die ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Zusätzlich stellt ein Service-Anbieter, meist eine Senioreneinrichtung oder ein Pflegedienst, ein Servicepaket bereit, für das der Bewohner eine monatliche Servicepauschale zahlen muss.
Die Inhalte des Serviceangebots variieren bei den einzelnen Anbietern. Das Grundservicepaket umfasst in der Regel:
Mahlzeitendienste, hauswirtschaftliche oder pflegerische Leistungen sind in der Regel nicht in der Servicepauschale enthalten und müssen bei Bedarf zusätzlich organisiert und vergütet werden.
Konkrete Auskünfte über die Angebote des Betreuten Wohnens in Neumünster erhalten Sie bei der:
Sprechzeiten: Fr. 9.00-11.00 Uhr
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Kersten Andresen, Kai Falck, Stefanie Hack und
Sigrid Brügmann
Sprechzeiten:
Di. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.30-17.00 Uhr
Weitere Termine und Hausbesuche nach Absprache.
Träger: Stadt Neumünster und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
Folgende Einrichtungen bieten zurzeit Betreutes Wohnen in Neumünster an:
Service-Anbieter: Propst-Riewerts-Haus
Service-Anbieter:
Landesverein für Innere Mission Schleswig-Holstein
Service-Anbieter:
Landesverein für Innere Mission Schleswig-Holstein
Sprechzeiten: 8.00-18.00 Uhr
Wohnung für Senioren mit oder ohne Betreuung/Gemeinschaftsraum
Vermietung durch Wasbeker Straße 98 Tel. 60 84-0
Service-Anbieter: Seniorenbetreuung & Pflege
Sprechzeiten: Mo.-Fr. 8.00-14.00 Uhr
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Kersten Andresen, Kai Falck, Stefanie Hack und
Sigrid Brügmann
Sprechzeiten:
Di. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.30-17.00 Uhr
Weitere Termine und Hausbesuche nach Absprache.
Träger: Stadt Neumünster und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Romi Wietzke, Sigrid Brügmann und Christiane Johannsen
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do., Fr. 9.00-12.00 Uhr,
Di., Do. 14.30-17.00 Uhr
Jutta und Wolfgang Duske
Service-Anbieter: Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie
Sprechzeiten:
Di.-Fr. 8.30-12.00 Uhr,
Do. 17.00-18.30 Uhr
Einrichtung für Betreutes Wohnen
In einer Wohngemeinschaft werden die Mieter rund um die Uhr durch Pflege- bzw. Betreuungskräfte betreut. Diese sorgen für die Gestaltung des Tages, gemeinsame Mahlzeiten sowie kleinere pflegerische Hilfen (z. B. Toilettengang).
Jeder Mieter hat ein Zimmer mit Bad, zudem stehen Gemeinschaftsräume zur Verfügung.
Folgende Verträge werden abgeschlossen:
Darüber hinaus bei Bedarf:
Diese Leistungen müssen extra vergütet werden.
Folgende Wohngemeinschaften gibt es in Neumünster:
Sprechzeiten: Mo.-Fr. 8.00-15.00 Uhr
In einer Pflegeeinrichtung erhalten Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung ständig pflegebedürftig sind, neben Unterkunft, Verpflegung und Betreuung auch eine qualifizierte Pflege.
Eine Übersicht über die aktuellen Preise der einzelnen Pflegeeinrichtungen sowie nähere Informationen zu den Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung erhalten Sie im:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Kersten Andresen, Kai Falck, Stefanie Hack und
Sigrid Brügmann
Sprechzeiten:
Di. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.30-17.00 Uhr
Weitere Termine und Hausbesuche nach Absprache.
Träger: Stadt Neumünster und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen
Neben den reinen Pflegekosten fallen bei der Pflege in einem Heim für die Bewohner Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten an.
Pflegekosten: Dies sind die Kosten für die reinen pflegerischen Versorgungsleistungen. Nur an diesen beteiligt sich die Pflegeversicherung mit einem Festbetrag je nach Pflegegrad. Die Differenz zwischen den Pflegekosten und der Pflegeversicherungsleistung bezahlen die Bewohner.
Unterkunftskosten: Dies sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Sie können je nach Standort, Ausstattung und Leistungsangebot des Heimes stark variieren und müssen von den Bewohnern in voller Höhe selbst getragen werden.
Investitionskosten: Dies sind die Kosten für Aus-, Um- und Neubauten, für technische Ausstattung, für Investitionsgüter wie Fuhrpark oder Einrichtungsgegenstände sowie für die Instandhaltungen. Sie können auf die Heimbewohner umgelegt werden.
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz: Lebt jemand in einer Seniorenpflegeeinrichtung oder in einer anderen vollstationären Einrichtung, zahlt die Pflegeversicherung bei Vorliegen eines Pflegegrades einen monatlichen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen. Dieser liegt je nach Pflegegrad zwischen 125 € und 2.005 €. Für Unterkunft und Verpflegung sowie für zusätzliche Leistungen muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Weitere finanzielle Zuwendungen:
Neben den Pflegeversicherungsleistungen erhalten Sie bei bestimmten finanziellen Voraussetzungen Pflegewohngeld.
Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der
Weitere Durchwahlen:
0 43 21/9 42-23 31
0 43 21/9 42-27 61
0 43 21/9 42-23 64
0 43 21/9 42-25 94
Sprechzeiten:
Di. und Do. 8.30-12.00 Uhr,
Do. 14.30-17.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Sollten das monatliche Einkommen sowie das Vermögen trotz Pflegeversicherungsleistungen nicht zur Deckung der Heimkosten ausreichen, erhalten Anspruchsberechtigte auf Antragstellung Sozialhilfeleistungen. Der Fachdienst Soziale Hilfen überprüft, ob sich unterhaltspflichtige Angehörige, auch Kinder, an den Kosten beteiligen können. Ihre Kinder werden jedoch nur dann herangezogen, wenn sie tatsächlich finanziell hierzu in der Lage sind.
Nähere Auskünfte über die Finanzierung eines Platzes in einer Pflegeeinrichtung erhalten Sie beim Pflegestützpunkt der Stadt Neumünster.
In Neumünster finden Sie derzeit folgende Pflegeeinrichtungen für Senioren:
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Kersten Andresen, Kai Falck, Stefanie Hack und
Sigrid Brügmann
Sprechzeiten:
Di. 9.00-12.00 Uhr, Do. 14.30-17.00 Uhr
Weitere Termine und Hausbesuche nach Absprache.
Träger: Stadt Neumünster und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen